EU Führerschein

in Tschechien auch mit MPU möglich

Ablauf beim Erwerb des EU Führerscheines

EU Führerschein.


Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für das Erwerben eines rechtsgültigen EU Führerscheines ohne MPU. Bei uns erwerben Sie einen 100% legalen und sicheren Führerschein, mit welchem Sie ohne Probleme in Deutschland fahren dürfen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass beim Erwerb des EU-Führerscheines die geltenden EU-Gesetze und Landesgesetze eingehalten werden.

Wie bekomme ich meinen EU-Führerschein problemlos wieder?

Zu Beginn erhalten Sie eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter

Telefon  0 52 34 - 202 96 20  bzw.   0175 - 812 93 94

Nachdem alle Fragen geklärt sind, melden Sie sich bei uns an. Dafür benutzen Sie bitte den Link zur Anmeldung bei den Preisen. Sie erhalten im Anschluß an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen für Ihren Erwerb des EU Führerscheines.

Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller EU-Vorschriften sowie Vorschriften des ausstellenden Landes Tschechien zu erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und Sie können mit ruhigen Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen.

Der Ablauf zum Erwerb setzt 1-2 Anreisen vorraus.

 

 

Es werden folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung zum Wohnsitz bei Ihrer 1. Anreise benötigt.

 

  1. Personalausweis
  2. Europäischen Krankenversicherungskarte  - >>Muster<<
  3. Geburtsurkunde
  4. Passbilder in EU - Norm - >>Muster<<

 

Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes

Zur Anmeldung der Beantragung der Geburtennummer bzw. Ihres Wohnsitzes  reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags bis gegen 16 Uhr.Jeweils Sonntags oder Dienstags werden dann alle notwendigen Unterlagen für Ihren Wohnsitz ausgefüllt.

Am folgenden Tag werden dann alle notwendigen Behördengänge , wie Ausländerpolizei, Passbilder und Notar durchgeführt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen.

 

Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein

Sobald wir die Mitteilung erhalten, dass Ihre Bürgerkarte sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung. Dies erfolgt in der Regel nach ca. 2 Moanten.

Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abgeholt. Am Tag der Prüfung werden Sie zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen.

Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommisars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt.

Danach werden wir gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen beantragen und abholen können.Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.

 

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